Für die Feststellung, ob eine Person, die einen Vertrag geschlossen hat, als „Verbraucher“ eingestuft werden kann, sind die mit dem Abschluss dieses Vertrags verfolgten gegenwärtigen oder zukünftigen Ziele zu berücksichtigen, und zwar unabhängig von der Frage, ob diese Person ihre Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbstständig ausübt. Die BRAK weist auf ein Urteil des EuGH hin (Rs. C-177/22).
Digitalisierung beim Grundstückskauf: BMJV veröffentlicht neuen Gesetzentwurf
Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 09.07.2025 veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den