Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich bei dem mittels eines Lösungsmittels aus Vanilleschoten gewonnenen und für die Lebensmittelindustrie zur Herstellung von Schokolade, Joghurt und Backwaren bestimmten Extrakt, das vor der Einfuhr in die EU mit Alkohol und Wasser verdünnt wird, um einen der Branntweinsteuer unterliegenden Pflanzenauszug im Sinne der Unterposition 1302 1905 handelt, oder ob die Ware als Mischung von Riechstoffen in die Unterposition 3302 1090 einzureihen ist (Az. VII R 6/22).
Neue Regeln für die Vergabe von Bundesaufträgen: BRAK sieht rechtlichen Klärungsbedarf
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG-E) ist Gegenstand der Stellungnahme der BRAK, in der sie deutlich macht, dass in den Regelungen des Referentenentwurfs des Bundesarbeits- und Bundeswirtschafts-ministeriums noch