Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob die Feststellung von Säumniszuschlägen in Höhe eines Zinssatzes von 6 % p. a. für Steuerschulden aus den Jahren 2012, 2015 und 2016 als verfassungsgemäß zu beurteilen ist, insbesondere wenn der betreffende Insolvenzschuldner bereits ab 2014 zahlungsunfähig war (Az. VII R 55/20).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese