Der BFH hatte die Frage zu klären, ob es sich bei Verlusten aus einem zur Zinsabsicherung eines variabel verzinslichen betrieblichen Fremdwährungsdarlehens (hier in Schweizer Franken) erst ein Jahr nach dem Darlehensvertrag abgeschlossenen Zins-Währungsswap um nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht ausgleichsfähige Verluste aus Termingeschäften handelt (Az. IV R 34/19).
Betonsockel in Tiefgarage kein überraschendes Hindernis
Das AG München wies die Klage einer Münchnerin ab, die in der Tiefgarage ihres Arbeitgebers beim Ausparken mit der Beifahrertüre ihres BMWs versehentlich gegen einen