Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine umsatzsteuerliche Lieferung von selbst erzeugtem und verbrauchten Strom an einen Stromnetzbetreiber vorliegt, wenn der Betreiber einer Kraft-Wärme-Koppelungsanlage diesen Strom in Gänze selbst braucht (Az. XI R 18/21).
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.