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Gewissensnot berechtigt Tram-Bahnfahrer nicht, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern
Das ArbG München hat entschieden, dass ein Tram-Bahnfahrer nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt ist, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu