Der BGH entschied, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Verkäufer und Hersteller eines Dieselfahrzeugs Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und unwirksam ist (Az. VIa ZR 1517/22).
Vereinbarung über Schnellladesäulen an bewirtschafteten Autobahnraststätten vergaberechtlich unzulässig
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschied, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht vergeben werden dürfen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen