Um Unternehmen und Beschäftigte bei derzeitigen und künftigen Herausforderungen für die Arbeitswelt zu unterstützen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/6518) vorgelegt, der die Aus- und Weiterbildungsförderung regeln soll.
Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich irrelevant für die Versorgungsbezüge
Ein Beamter hatte ein angespartes Zeitguthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto – etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit – noch nicht ausgeschöpft, als er sich für einen Wechsel