Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, muss für die Zulassung zur erforderlichen Fahrlehrerprüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) reicht hierfür nicht aus. So der VGH Hessen (Az. 2 A 310/22).
Pilotprojekt: Eichenzell versendet hessenweit ersten digitalen Gewerbesteuerbescheid
Wie das FinMin Hessen mitteilt, hat Eichenzell als erste hessische Kommune im Pilotprojekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ einen Bescheid für eine Vorauszahlung an einen Steuerberater elektronisch versendet.