Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, muss für die Zulassung zur erforderlichen Fahrlehrerprüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) reicht hierfür nicht aus. So der VGH Hessen (Az. 2 A 310/22).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür