Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, muss für die Zulassung zur erforderlichen Fahrlehrerprüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) reicht hierfür nicht aus. So der VGH Hessen (Az. 2 A 310/22).
Verfahren vor Verwaltungsgerichten: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für grundlegende Modernisierung
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung am 27.05.2026 beschlossen hat. Ein wesentliches Ziel der Reform ist es,