OVG bestätigt: Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstandregelungen zu Spielhallen und Schulen einhalten

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des VG Berlin bestätigt, wonach Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen (500 m) bzw. zu Schulen (200 m) nicht einhalten, vorerst schließen müssen (Az. 1 S 5/23 u. a.).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Zaghafter Aufschwung trotz Zolldrama

Das RWI erwartet für das Jahr 2025 eine leichte Erholung der deutschen Wirtschaft: Das reale BIP stieg im ersten Quartal kräftig um 0,4 %, hauptsächlich