OVG bestätigt: Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstandregelungen zu Spielhallen und Schulen einhalten

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mehrere Beschlüsse des VG Berlin bestätigt, wonach Wettvermittlungsstellen, die im Land Berlin ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu erlaubten Spielhallen (500 m) bzw. zu Schulen (200 m) nicht einhalten, vorerst schließen müssen (Az. 1 S 5/23 u. a.).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Innovationen durch KI fördern

Das Bundeskabinett hat beschlossen, wie die Vorgaben aus der europäischen KI-Verordnung umgesetzt werden sollen. Die Bundesregierung schafft damit einen innovationsfreundlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für Künstliche