Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in vier Bundesländern einen vergabespezifischen Mindestlohn: Berlin (13 Euro), Brandenburg (13 Euro), Bremen (12,29 Euro) und Thüringen (12,07 Euro). In Sachsen-Anhalt berechnet sich der Vergabemindestlohn anhand der Entgeltgruppe 1, Erfahrungsstufe 2 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes der Länder.
Ausschreibungen machen Unternehmen weniger innovativ
Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen sinkt, wenn sie öffentliche Ausschreibungen ohne Innovationsanreize gewinnen. Zu dieser Erkenntnis kommen Wissenschaftler des ZEW Mannheim und der KU Leuven.