Flug verpasst wegen zu langer Sicherheitskontrolle am Flughafen: Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik?

Stehen einem Fluggast Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik zu, wenn der Flug verpasst wird, weil die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu lang gedauert haben soll? Das LG Köln entschied, dass Ansprüche jedenfalls dann ausscheiden, wenn der Fluggast entgegen den Empfehlungen des Flughafenbetreibers nicht rechtzeitig am Check-In bzw. zur Sicherheitskontrolle erscheint (Az. 5 O 250/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer

In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt