Das VG Trier hat die Klage einer Betreiberin eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gegen die Genehmigung eines Bestattungswaldes in Sellerich abgewiesen (Az. 7 K 2721/22).
Keine Ansprüche aus der Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Das OLG Frankfurt hat Ansprüche eines ehemaligen Bürgermeisters auf Geldentschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Euro wegen der Veröffentlichung eines ihn betreffenden Berichts des Akteneinsichtsausschusses