Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen

Das BMF hat zur Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen Stellung genommen (Az. III C 3 – S-7183 / 19 / 10003 :002).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge