Der BFH hat entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des beSt verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Begründung, dass sie bei Ablauf der Frist für die Nutzung des beSt noch nicht freigeschaltet worden seien, müssen sie darlegen, weshalb sie von der Möglichkeit der Priorisierung ihrer Registrierung („fast lane“) keinen Gebrauch gemacht haben (Az. XI B 101/22).
Exporte im März 2025: +1,1 % zum Februar 2025
Im März 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber Februar 2025 kalender- und saisonbereinigt um 1,1 % gestiegen und die Importe um 1,4 % gesunken. Wie