Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen. So entschied der BFH (Az. II R 3/20).
Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK für das Jahr 2026
Die WPK gibt die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für das Jahr 2026 bekannt.