Wer per Crawler automatisiert Webseiten auf mögliche Verletzungen der DSGVO durch Google Fonts durchsucht, kann darauf basierend weder Unterlassung noch immateriellen Schadensersatz verlangen, so das LG München I (Az. 4 O 13063/22). Die BRAK berichtet über DSGVO-Abmahnungen als Geschäftsmodell (Google Fonts-Abmahnungen).
Risikoaufklärung bei Permanent Make Up
Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss