Beim Verkauf eines Hauses schließen die Parteien häufig eine Haftung des Verkäufers für Mängel aus. Nicht ausschließen darf man allerdings nach dem Gesetz solche Mängel, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Ob ein solches arglistiges Verschweigen vorliegt, muss manchmal vor Gericht geklärt werden. So auch in einem vom OLG Oldenburg entschiedenen Fall (Az. 12 U 130/22).
Kein Schmerzensgeldgeldanspruch wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos
Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einem Hochzeitspaar eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zustehen kann, wenn der beauftragte Hochzeitsfotograf die Hochzeit nur unzureichend