Das AG München erachtete die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen für unwirksam und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von ausstehenden Mitgliedsbeiträgen (Az. 161 C 2028/22).
Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26.04.2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht.