Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf Arbeitnehmer im Kundenservice in Deutschland an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen. So entschied das VG Berlin (Az. 4 K 311/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundestag verabschiedet Rentenpaket 2025

Mit dem Rentenpaket 2025 setzt die Bundesregierung drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrags um: zum Rentenniveau, zur Mütterrente und zur Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern. Fragen