Die Beiträge zur IHK für die Pfalz waren in den Jahren 2019 bis 2021 rechtswidrig, da die IHK die Ausgleichsrücklage fehlerhaft gebildet hat. Die Beiträge zur IHK Koblenz im Jahr 2021 sind hingegen nicht zu beanstanden. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 11190/22 u. a.).
BRAK zum Regierungsentwurf: Mehr Fälle für Amtsgerichte
Die Bundesregierung hat am 27. August 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es laut Bundesregierung „die Bürgernähe