Bereits im Koalitionsvertrag wurde die Einrichtung eine Dateninstituts angekündigt. Nun hat der Bundestag lt. BMWK und BMI die dafür erforderlichen Finanzmittel freigegeben. Leitmotiv des Dateninstituts soll sein, Daten in Deutschland innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens gesamtgesellschaftlich besser verfügbar und nutzbar zu machen.
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.