Entschädigung auch bei Flugausfall wegen unerwarteten Todes des Kopiloten

Die Annullierung eines Fluges wegen des unerwarteten Todes des Kopiloten befreit das Luftfahrtunternehmen nicht von seiner Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen. So der EuGH (Rs. C-156/22 bis C-158/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags

Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.