Die Annullierung eines Fluges wegen des unerwarteten Todes des Kopiloten befreit das Luftfahrtunternehmen nicht von seiner Ausgleichspflicht gegenüber den Fluggästen. So der EuGH (Rs. C-156/22 bis C-158/22).
Fotoshooting ohne Eheringe: Streit um vereinbarten Lieferzeitpunkt für bestellte Eheringe
Das AG München wies die Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises ab und gab der Widerklage auf Abnahme der Eheringe statt, da die Klägerin eine verbindlich