EuGH zur Verantwortlichkeit von Kraftverkehrsunternehmen für Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer

Ein Kraftverkehrsunternehmen kann sich seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer nicht dadurch entledigen, dass es diese auf Dritte überträgt. So entschied der EuGH (Rs. C-155/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

„Schneller Gründen“: Pilotierung startet

Unternehmensgründungen in Deutschland sollen einfacher, schneller und vollständig digital möglich werden. Dieses Ziel verfolgt das Hebelprojekt „Schneller Gründen“ im Rahmen der Modernisierungsagenda Bund und Föderal.