Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, um 0,02 %, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in Form von Ängsten und Albträumen zu verursachen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Klägerin von der Arzneimittelherstellerin kein Schmerzensgeld verlangen kann, soweit sie seit Kenntnis der Verunreinigung an der Angst leide, an Krebs zu erkranken (Az. 13 U 69/22).
IW-Konjunkturprognose: (Fast) alle wachsen, Deutschland nicht
Deutschland wird die Krise nicht los: Nach der Rezession im vergangenen Jahr stagniert die deutsche Wirtschaft 2024, zeigt die neue Konjunkturprognose des IW Köln.