Das BMF teilt mit, dass die NATO-Hauptquartiere nun ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren zur Erleichterung der umsatzsteuerfreien Beschaffung von Leistungen an berechtigte Personen bis zu einem Wert von 2.500 Euro anwenden können (Az. III C 3 – S-7492 / 23 / 10001 :001).
Attac: Klage auf Zugang zu Dokumenten des BMF auch in zweiter Instanz nur teilweise erfolgreich
Das OVG Berlin-Brandenburg hat über die Berufungen des Attac Trägerverein e.V. und des BMF entschieden. Gegenstand des Berufungsverfahrens war die Frage, ob dem Kläger im