Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung von nicht genommenen Urlaubstagen nur dann verlangen, soweit im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 1088/22.KO).
RWI senkt Wachstumsprognose – Iran-Krieg treibt die Inflation
Das RWI Essen korrigiert seine Konjunkturprognose für Deutschland nach unten. Zwar belasten die stark angestiegenen Energiepreise die deutsche Volkswirtschaft. Die wirtschaftliche Erholung setzt sich aber