Der Bundesrat hat diverse Änderungswünsche an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetzes (BT-Drucks. 20/6520).
Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG
Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer.