Die Tübinger Verpackungssteuer ist im Wesentlichen rechtmäßig. Dies entschied das BVerwG (Az. 9 CN 1.22).
Streit um Dienstleistungen auf der Esoterik-Messe
Im Streit um die Wirksamkeit eines auf einer Esoterik-Messe geschlossenen Dienstleistungsvertrages erachtete das AG München eine Klage auf Rückzahlung von 600 Euro für teilweise begründet