Die Allianz für Aus- und Weiterbildung hat am 24.05.2023 die inhaltlichen Schwerpunkte für die kommenden vier Jahre vereinbart.
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).