Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Internetseite „www.probenheld.de“ und der App „Park & Collect“ war voraussichtlich rechtmäßig. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 B 1590/20).
Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)
Das BMF hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes („Umwandlungssteuer-Erlass“ – UmwStE) abgestimmt. Mit diesem BMF-Schreiben