Das BMF hat zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung genommen und den UStAE angepasst (Az. III C 2 – S-7107 / 19 / 10002 :004).
Fast 38 Prozent der Neuanstellungen befristet, bei jungen Beschäftigten fast die Hälfte
37,8 Prozent aller neu eingestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bekommen zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag, so die neuesten verfügbaren Daten von Ende 2023. In der jungen Altersgruppe