Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Das BMF hat zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung genommen und den UStAE angepasst (Az. III C 2 – S-7107 / 19 / 10002 :004).

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