Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Internetseite „www.probenheld.de“ und der App „Park & Collect“ war voraussichtlich rechtmäßig. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 B 1590/20).
Materialengpässe in der Industrie rückläufig
Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat sich entspannt. Im Mai berichteten noch 35,3% der befragten Firmen von Engpässen, nach 39,2% im April. Das geht