Widerruf der Registrierung eines Inkassodienstleisters

Der Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens wegen dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Internetseite „www.probenheld.de“ und der App „Park & Collect“ war voraussichtlich rechtmäßig. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 4 B 1590/20).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Handel: Wo Deutschland noch Exportweltmeister ist

Handelskonflikte, Kriege und eine stockende Globalisierung: Für exportorientierte Volkswirtschaften sind schwierige Zeiten angebrochen. Umso wichtiger ist es, seine Stärken als Land zu kennen. Eine neue