Kein Schmerzensgeld für Kind bei rechtmäßiger Quarantäneanordnung

Das LG München II hat die Klage eines Kindes auf Schmerzensgeld abgewiesen, das sich wegen einer Anordnung des Gesundheitsamtes für die Dauer von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben musste (Az. 11 O 1858/21 Ent).

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