Schadensersatz wegen unterlassener Baumkontrolle

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt muss die Stadt Frankfurt a. M. wegen pflichtwidrig unterlassener Kronenuntersuchung eines Straßenbaums Schadensersatz für einen durch einen herabfallenden Ast totalbeschädigten Fiat 500 zahlen (Az. 1 U 310/20).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge