BFH zur einheitlichen Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund Arbeitsplatzverlusts

Der BFH hat entschieden, dass mehrere Teilzahlungen aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als einheitliche Entschädigung zu beurteilen sind. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer selbst das Dienstverhältnis gekündigt hat, weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnen wird (Az. IX R 10/21).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kapitalmangel treibt Startups ins Ausland

Fehlendes Kapital könnte viele Startups aus Deutschland vertreiben. Das u. a. ist das Ergebnis einer Befragung von Bitkom Research unter 133 Tech-Startups in Deutschland im