Das SG Frankfurt hat ausgeführt, dass der Begriff des Lebensjahres in der maßgeblichen Vorschrift dahingehend auszulegen sei, dass das Versicherungsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze für den Anspruch auf Regelaltersrente ende. Bei dem Wortlaut Lebensjahr handle es sich um eine gesetzgeberische Fehlformulierung (Az. S 15 AL 135/22).
Wirtschaftspolitik 2026: Deutschlands industriellen Kern erhalten, Verunsicherung vermeiden als zentrale Aufgaben
Zwar dürfte das BIP nach mehreren Jahren der Schwäche 2026 wieder nennenswert wachsen – um 1,2 Prozent, so die aktuelle Prognose der Hans-Böckler-Stiftung. Zugleich stellt