Ein Profifußballer, der im Rahmen seiner Karriere einen Meniskusschaden erleidet, hat in der Regel einen Anspruch auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das Nichtvorliegen einer beidseitigen Meniskopathie kein Ausschlusskriterium für das Vorliegen einer Berufskrankheit. So entschied das LSG Rheinland-Pfalz (Az. L 2 78/21).
Beirat der WPK: Bericht über die Sitzung am 19. Juni 2026
Der Beirat der WPK kam am 19. Juni 2026 zu seiner letzten Sitzung der Amtszeit 2022 bis 2026 zusammen.