Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Hafenarbeiter, dessen Arbeitgeber arbeitstäglich nach dem Bedarf der Kunden eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des jeweiligen Kunden im Hafengebiet als Einsatzort bestimmt, in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG arbeitet (Az. VI R 4/21).
Konsultation zum Ausstieg aus privaten Kapitalbeteiligungen
Private-Equity-Investoren in der EU sehen sich weiter mit Herausforderungen konfrontiert, wenn sie ihre Beteiligungen veräußern wollen. Dazu hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Bis