Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Hafenarbeiter, dessen Arbeitgeber arbeitstäglich nach dem Bedarf der Kunden eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des jeweiligen Kunden im Hafengebiet als Einsatzort bestimmt, in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG arbeitet (Az. VI R 4/21).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese