Der BFH nahm u. a. dazu Stellung, ob entgeltliche Reinigungsleistungen an die Gesellschafterin einer GmbH im Sinne der Gewerbesteuer schädliche eigenständige Nebentätigkeiten oder die unschädliche ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes darstellen (Az. III R 49/20).
BFH zur Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände
Der BFH hatte zu klären, ob bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor von Künstlern innergemeinschaftlich erworben wurden, die Steuer für den