Das SG Koblenz entschied, dass Fahrtkosten zur stufenweisen Wiedereingliederung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen zu erstatten sind (Az. S 11 KR 418/21).
Erst das Geld, dann die Küche – Regelung in AGB unwirksam
Das LG Lübeck entschied, dass die Verkäuferin die Anzahlung für eine Küche zurückzahlen muss, weil sie ihre Pflicht zur Lieferung und Montage nicht erfüllte. Die