BFH: Verdeckte Einlage durch Zuwendung eines Anspruchs auf bereits aufgelaufene Zinsen an Tochtergesellschaft

Der BFH nahm zu Zinsforderungen als verdeckte Einlage Stellung, insbesondere, ob mit der Überlassung von Wertpapieren verbundene Zinsforderungen ein selbstständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. I R 24/20).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Kreuzfahrt in die Quarantäne

Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten. Wenn der Reisende aber die Reise angetreten hat und