Der BFH nahm zu Zinsforderungen als verdeckte Einlage Stellung, insbesondere, ob mit der Überlassung von Wertpapieren verbundene Zinsforderungen ein selbstständiges einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. I R 24/20).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür