Fahrzeughalter muss für die Beseitigung ausgelaufenen Öls vor Pfälzerwaldhütte aufkommen

Die Klage des Halters eines Fahrzeugs, aus dem Öl in den Boden vor der Pfälzerwaldhütte ausgetreten war, wurde vom VG Neustadt abgewiesen. Der Rechtsstreit drehte sich um einen Kostenbescheid für die Bodensanierung, die der beklagte Landkreis Südwestpfalz infolge des Ölunfalls veranlasst hatte (Az. 4 K 661/22).

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