Die Klage des Halters eines Fahrzeugs, aus dem Öl in den Boden vor der Pfälzerwaldhütte ausgetreten war, wurde vom VG Neustadt abgewiesen. Der Rechtsstreit drehte sich um einen Kostenbescheid für die Bodensanierung, die der beklagte Landkreis Südwestpfalz infolge des Ölunfalls veranlasst hatte (Az. 4 K 661/22).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: