Seit Jahresbeginn dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen. Auch wenn die Rente nicht gekürzt wird: Die Abgabenbelastung des Hinzuverdiensts unterscheidet sich teilweise stark. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zeigt, wer wie stark belastet wird.
BFH zum Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung
Der BFH hatte u. a. zu klären, ob die Regelung des § 10b Abs. 1 Sätze 3 bis 5 EStG, wonach der Abzug von Spenden