Das LG München II konnte bzgl. eines Badeunfalls weder eine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht noch einen Organisationsmangel in Hinblick auf die Badeaufsicht bei der Gemeinde als Betreiberin des Freibades noch eine Haftung der Bademeister feststellen (Az. 2 O 5124/19).
Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten