In einem Streit um Erstattungsansprüche bei EC-Kartenmissbrauch gab das AG München der Klage eines Bankkunden auf Zahlung von 1.011 Euro überwiegend statt und verurteilte die beklagte Bank zur Zahlung in Höhe von 861 Euro (Az. 142 C 19233/19).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.